Den Handwerkerbonus können Sie auch für Malerarbeiten erhalten, vorausgesetzt….

 Bei der Renovierung sparen……

                                                                     Handwerkerbonus

Wer freut sich nicht, wenn er die Kosten für Arbeiten am Haus oder in der Wohnung senken kann.

Juli 2015 421
Malervlies tapezieren

Allerdings scheinen viele nicht zu wissen, dass man auch Handwerkerrechnungen bis zu einem betimmten Betrag steuerlich geltend machen kann.
Voraussetzung ist natürlich, das man auch Steuerzahler ist, denn wer keine Steuern einzahlt, kann auch keinen Handwerkerbonus geltend machen.

Steuerlich begünstigte Handwerksarbeiten sind im übrigen alle Tätigkeiten für Renovierung-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dazu zählen Arbeiten an Innen- und Außenfassaden, am Dach, der Fassade und an Garagen. Aber auch Reparaturen oder der Austausch von Fenstern, Türen und Bodenbelägen. Darüber hinaus sind das Streichen und Lackieren von Türen und Fenstern (innen wie außen), das Modernisieren des Badezimmers, Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück, Schornsteinfegergebühren, das Modernisieren oder der Austausch einer Einbauküche und auch Reparaturen, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen in den Steuerbonus eingeschlossen.

Aber wieviel kann man eigentlich steuerlich geltend machen ?

Private Haushalte können nach dem heutigen Stand  20 Prozent von maximal 6.000 Euro – also bis zu 1.200 Euro – von ihren Handwerkskosten steuerlich absetzen – und zwar jedes Jahr und pro Haushalt. Ein zusätzlicher Bonus kann außerdem für Handwerksleistungen, die im „eigenen Haushalt“ erbracht werden, beispielsweise Wohnungsreinigung, in Anspruch genommen werden. Dieser liegt bei bis zu 4.000 Euro – also 20 Prozent von maximal 20.000 Euro.

Um den steuerlichen Vorteil auch nutzen zu können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Rechnung des Handwerkers, wobei Materialkosten nicht geltend gemacht werden können, sondern lediglich die Lohn- und Fahrtkosten einschließlich der Mehrwertsteuer
  • Eine Mischrechnung wo die Lohnkosten nicht seperat ausgewiesen wurden ist nicht absetzbar. Die jeweiligen Kosten müssen seperat ausgewiesen sein.
  • Die Bezahlung der Rechnung muß unbedingt per Überweisung, also bargeldlos getätig werden. Wichtig der Zahlungsbeleg und die Rechnung müssen gemeinsam eingereicht werden.
  • Die Handwerkerleistung muss zwingend  „im Haushalt“ des Steuerpflichtigen erbracht worden sein. (Werden die Leistungen beispielsweise in der Werkstatt des Handwerkers erbracht ist kein Steuerabzug möglich)

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, Unterlagen bei der Steuererklärung mit einreichen und Handwerkerbonus erhalten.

Natürlich erhalten alle unsere Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung nach den Vorgaben des Finanzamtes zum Abzug der Handwerkerbonus.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

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Ihr gutes Recht/Wenn das Finanzamt bockt….

http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-ist-die-Handwerkerleistung-absetzbar-article16383456.html

Es grüßt herzlichst

Marieluise Borsch

Wanddesign Einfach ANDERS

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